Allgemeines | Festivalsektionen | Sichtungskopie | Veröffentlichte Daten | Auswahlprozedere, Zu- und Absagen | Vorführformat | Rechtliches | Gebühren | Kontakt und Postadresse | Preisstifter | Film einreichen
Voraussichtlich vom 17. bis 26. März 2023 findet die 29. INTERNATIONALE KURZFILMWOCHE REGENSBURG (kurz: KURZFILMWOCHE) statt. Träger des Festivals ist der gemeinnützige Arbeitskreis Film Regensburg e.V. (AKF).
Mit der Einreichung bei unserem Festival werden die folgenden Bedingungen akzeptiert:
Allgemeines
1. Nur Kurzfilme bis zu einer maximalen Lange von 30 Minuten werden akzeptiert.
2. Das Produktionsjahr des eingereichten Filmes ist 2021 oder 2022.
3. Pro Filmemacher:in / Regisseur:in ist nur eine Filmeinreichung zugelassen.
4. Bereits in Vorjahren eingereichte Filme können nicht noch einmal eingereicht werden.
5. Regulärer Einreichzeitraum ist 26. Juni bis einschließlich 31. Oktober 2022.
6. Die Zuordnung zu einer Wettbewerbskategorie wird durch das Produktionsland, respektive Postleitzahl, bestimmt. Naheres hierzu siehe unter Festivalsektionen.
7. Die Vorauswahlkommission schlagt einzelne Filme aus den Einreichungen auch für Sonderprogramme vor.
8. Für die Teilnahme am Internationalen Wettbewerb wird eine Einreichgebühr in Höhe von EUR 10 erhoben.
9. KURZFILMWOCHE behält sich Änderungen vor.
Festivalsektionen
Die Organisator:innen behalten sich das Recht vor, einzelne Filme in andere Kategorien zu verschieben. Ebenso kann der Beschluss gefasst werden, Filme mit Überlange zuzulassen. Alle Einreichungen werden von mindestens zwei unabhängigen Personen gesichtet. Die Jurys sind während des Festivals anwesend und sichten mit dem Publikum. Unter Umständen kann davon abgewichen werden.
1. Internationaler Wettbewerb
Offen für alle Gattungen und Produktionsländer.
Maximale Filmlange: 30 Minuten.
Einreichgebühr: EUR 10
Jurys: Internationale Jury, Jury der Jungen, Architekturfilmjury, Publikum.
Mögliche Preise: Kurzfilmpreis des Bayerischen Rundfunks (Festivalhauptpreis, EUR 5.000), Kurzfilmpreis der Stadt Regensburg (EUR 1.000), Architekturfilmpreis (EUR 1.500), Publikumspreis, SchülerInnen-Liebling (EUR 500).
2. Deutscher Wettbewerb
Nur für Produktionen aus Deutschland. Offen für alle Gattungen.
Maximale Filmlange: 30 Minuten.
Einreichgebühr: keine
Jurys: Deutsche Jury, Architektur Jury, Publikum.
Mögliche Preise: Candis-Preis (Bester Film, EUR 1.500), Architekturfilmpreis (EUR 1.500), Nachhaltigkeitspreis (EUR 1.500), Max-Bresele-Preis (EUR 500), Publikumspreis, SchülerInnen-Liebling (EUR 500).
3. Architekturfenster
Nur für Filme aus dem EU-Raum. Offen für alle Gattungen. Nur für Filme, die sich besonders mit dem Thema Architektur auseinandersetzen.
Maximale Filmlange: 30 Minuten.
Einreichgebühr: keine
Jury: Architekturfilmjury.
Preis: Architekturfilmpreis (EUR 1.500).
4. Bayernfenster
Nur für Produktionen aus dem Freistaat Bayern. Offen für alle Gattungen.
Maximale Filmlange: 30 Minuten.
Einreichgebühr: keine
Jurys: FFF Bayern Jury, Architektur Jury, Deutsche Jury.
Mögliche Preise: FFF Bayern Förderpreis (EUR 1.500), Architekturfilmpreis (EUR 1.500), Nachhaltigkeitspreis (EUR 1.500).
5. Regionalfenster
Nur für Produktionen aus dem Raum Ostbayern (Postleitzahlbereich: 84, 92, 93 und 94). Offen für alle Gattungen. Maximale Filmlange: 20 Minuten.
Einreichgebühr: keine
Jurys: FFF Bayern Jury, Regionalfenster Jury.
Mögliche Preise: FFF Bayern Förderpreis (EUR 1.500), 2 x mittelbayerische.de-Preis (EUR 500).
6. Sonderprogramm
Filmeinreichungen können sowohl im Sonderprogramm und/oder im Wettbewerb laufen. Die Sonderprogramme sind kuratierte Programme aus Einreichungen und/oder Archivfilmen. Zu den Sonderprogrammen gehören bspw. Schulveranstaltungen, Länderschwerpunktprogramme, Kinder- und Jugendprogramme. Die Auswahl obliegt den jeweiligen Kurator:innen. Mit der Anfrage zu einem Sonderprogramm wird auch eine Kurzbeschreibung zum Programm beigefügt.
Stand [15. Juni 2022]. Änderungen vorbehaltlich.
Veröffentlichte Daten
1. Die Angaben der ausgewählten Filme für den Katalog und die Website, insbesondere Kontakt, Filmmetadaten und Synopse, werden wie bei der Einreichung angegeben als Basis für die redaktionelle Aufbereitung übernommen.
2. Einreichenden ist bewusst, dass Angaben zum Film, insbesondere Namen Mitwirkender und Kontaktdaten in Druckerzeugnissen und im Onlineauftritt veröffentlicht werden.
3. Die KURZFILMWOCHE behält sich Änderungen ausdrücklich vor.
Auswahlprozedere, Zu- und Absagen
1. Jede Einreichung wird von mindestens zwei unabhängigen Mitgliedern der Sichtungskommission bewertet und für den Wettbewerb und/oder Sonderprogramme vorgeschlagen.
2. Die finale Auswahl der Wettbewerbsfilme als Liste wird voraussichtlich am 13. Februar 2023 auf der Homepage der KURZFILMWOCHE und zugleich auch über die sozialen Netzwerke der KURZFILMWOCHE veröffentlicht.
3. Zudem wird der Einreichende eines ausgewählten Films per E-Mail angeschrieben.
4. Bei einer Einreichung über Shortfilmdepot sind Status und Nachrichteneingang im dortigen Account zu prüfen.
5. Eine Rücknahme eines ausgewählten Films durch den Einreichenden ist bis spätestens 5 Tage nach der offiziellen Zusage zu melden.
6. Eine Absage der Einreichung erfolgt in der Regel bis zum 13. Februar 2023 per E-Mail.
Vorführkopie
1. Das Vorführformat ist ein DCI-konformes DCP 2K mit 24 FPS InterOP oder 25 respektive 30 FPS interOp oder SMPTE.
2. Kann kein DCP geschickt werden, kann die KURZFILMWOCHE ein DCP erstellen.
3. Das DCP fängt mit dem ersten Filmbild an und hört mit dem letzten Bild auf. Vorführkopien mit Schwarzvorlauf, technischem Vorspann oder Nachlauf werden nicht akzeptiert.
4. DCPs in nicht-englischer oder nicht-deutscher Sprache müssen englische Untertitel haben. Untertitel sollten offen sein (nicht fest im Bild eingebrannt). Wir empfehlen auch deutschen Filmen englische Untertitel.
5. Der titelsichere Bereich ist auch und gerade für Untertitel einzuhalten. Filme im Scope-Container können unter Umständen oben und unten beschnitten werden.
6. Der Einreichende ist für die fristgerechte Zustellung bis zum 20. Februar 2023 einer unverschlüsselten und geprüften DCP verantwortlich.
7. Ein nicht-DCP für die offline-Mediathek und als Backup ist zwingend mitzuschicken.
8. Bei Problemen bezüglich der Vorführkopie ist die KURZFILMWOCHE zeitnah zu unterrichten.
9. Details zum Versand / Upload / Download werden zusammen mit der Zusage verschickt.
Rechtliches
1. Alle Rechte, u.a. Musik- und Bildrechte, obliegen dem Einreichenden.
2. Die KURZFILMWOCHE, bzw. der Arbeitskreis Film Regensburg e.V., übernimmt keine Haftung. Etwaige Forderungen Dritter werden an den Einreichenden weitergeleitet.
3. Die KURZFILMWOCHE bekommt das temporäre Aufführungsrecht der Einreichung im Rahmen des Festivals entgeltfrei übertragen. Hierzu zählt die Bereitstellung in der lokalen Mediathek für akkreditierte Fachbesucher, Schulvorstellungen, Bewerbung der Kurzfilmwoche (Auszugsweise für den Trailer), sowie die Verwertung im Rahmen von Vorlauf- und Nachklappprogrammen (in etwa Publikumslieblinge, Preisträgerfilme) maximal zwei Wochen vor und nach dem Festival.
4. Die KURZFILMWOCHE darf eine Kopie der gezeigten Filme im Festivalarchiv lagern.
5. Vorführkopien sind mit dem Kopienwert versichert.
6. Zusendungen von Vorführkopien aus nicht-EU-Ländern müssen mit der Zoll-Erklärung „Nur für kulturelle Zwecke, Sendung hat keinen Handelswert!“ versehen sein. Die Proforma-Rechnung darf maximal EUR/US$ 10,00 betragen.
7. Sollten aufgrund einer falschen Angabe zusätzliche Kosten für die KURZFILMWOCHE entstehen, werden diese dem/der Einreichenden in Rechnung gestellt.
8. Der/Die Einreichende ist für eine fristgerechte Zustellung der Vorführkopie verantwortlich und trägt hierfür alle Kosten. Das Festival übernimmt die Kosten für eine fristgerechte Weiterleitung oder Rücksendung.
Gebühren
1. Eine Einreichgebühr wird für den Internationalen Wettbewerb erhoben.
2. Für den Service der Einreichplattform Shortfilmdepot entstehen Unkosten im geringen Umfang. Die KURZFILMWOCHE hat hierauf keinen Einfluss.
3. Die KURZFILMWOCHE erstellt DCI-konforme und geprüfte DCPs ab Master. Gegen eine Gebühr kann das DCP für eine weitere Nutzung erworben werden. Bitte wenden Sie ich an die Filmverwaltung für weitere Details.
Kontakt und Postadresse
Arbeitskreis Film Regensburg e.V. / Kurzfilmwoche
Bertoldstr. 9
93047 Regensburg
Germany / Deutschland
E-Mail: gabriel.fieger@kurzfilmwoche.de
Preisstifter:innen & Partner:innen
Die KURZFILMWOCHE bedankt sich ausdrücklich bei den Preisstifter:innen und langjährigen Partner:innen: Bayerischer Rundfunk, Stadt Regensburg, FFF Bayern, Ferdinand Schmack jun. GmbH, REWAG und das Stadtwerk.Regensburg, Mittelbayerische.de, Architekturkreis Regensburg, TANO, BdB, Schnitzer& GmbH, A&Z – Die Goldschmiede.
Film einreichen
Von 26. Juni bis 31. Oktober ist die Einreichung möglich. Für das Regionalfenster bis einschließlich 31. Dezember 2022.
Weiter zur Filmeinreichung
oder via FilmFreeway